Luftraumregelung im Wallis (Fluggebiet Fiesch)

Eine Zusammenfassung

 

Allgemeines

Im Wallis gelten vorab die die beiden ICAO-Klassen G und E. Der unkontrollierte Luftraum G zieht sich wie ein Teppich über die Schweiz hinweg. Ausgenommen sind Kontrollzonen (CTR), welche bis an den Boden reichen und Nahkontrollbezirke (TMA) mit tiefen Untergrenzen. Abbildung 1 Für den kontrollierten Luftraum E benötigt man keine Freigabe zur Benutzung. Die Lufträume G und E können somit von Hängegleitern unter Einhaltung der entsprechenden Sichtminima und Wolkenabständen problemlos beflogen werden. Abbildung 2   

 

Obergrenzen

Der Luftraum G reicht immer vom Boden bis 600 m über Grund (AGL). Der Luftraum E hat zwei Obergrenzen: Während den militärischen Flugzeiten (MIL ON) 3950 m ü.M. (AMSL). Ausserhalb der der militärischen Flugzeiten (MIL OFF) 4600 m ü.M.

Militärische Flugzeiten sind: Montag bis Freitag, 7.30-12.05 und 13.15-17.05 Lokale Zeit (LT)

D.h. Samstag und Sonntag ganztags und während der Woche von 12.05 Uhr bis 13.15 Uhr und ab 17.05 Uhr darf mit einer Obergrenze von 4600 m geflogen werden. In der übrigen Zeit mit einer Obergrenze von 3950 m.

 

Besonderes

Ein Teil des Fluggebietes, und zwar die CTR Sion und die TMA SION 1 bis 3, Link gehören (leider) zur Luftraumklasse D. Ein Auszug aus den einschlägigen Reglementen: „In den Lufträumen der Klasse D sind Flüge von Segelflugzeugen ohne Funkverbindung mit den zuständigen Verkehrsdienststellen der Flugsicherung verboten.“ (Hängegleiter gelten als Segelflugzeuge).

Die TMA Sion 1 bis 3 sind TEMPO MIL (siehe Anhang TMA SION). D.h. während den militärischen Flugzeiten kann sie mittels NOTAM als aktiv erklärt werden. Die TMA Sion haben alle eine Obergrenze von 3950 m ü. M. Untergrenze für die TMA 1 ist 900 m, für die TMA 2 1850 m und für die TMA 3 3050 m.

Daraus folgt: Sind die TMA aktiv, ist eine Überquerung des Rhonetals vom Nord- zum Südhang (Montana Richtung Saastal) oder umgekehrt im Bereich der TMA nicht möglich, da sonst unweigerlich der Luftraum verletzt würde. Ein Durchflug von Ost nach West (Fiesch Richtung Montana) oder umgekehrt ist sehr erschwert. Kann die TMA 3 zum Teil noch unterflogen werden, geht im Bereich von Leukerbad (fast) nichts mehr gilt hier doch eine Untergrenze von 1850 m. Einzig die Regelung „für TMA gelten die auf der Karte angegebenen Untergrenze oder 300 m über Grund (AGL), je nach dem welches die grössere Höhe ergibt“ lässt uns die kleine Möglichkeit, 300 m über Grund dem Hang entlang zu schleichen.

Oder eben: Man hat Flugfunk dabei und holt sich auf der 118.275 in französischer oder englischer Sprache die Bewilligung vom Tower Sion.

Wer keinen Zugang zum NOTAM hat, kann den Aktivierungstatus auch beim Tower Sion via Telefon über die Nummer +41 27 324 21 33 erfragen.

 

Erfreuliches

Jeweils Ende März werden mittels AIP-Nachtrag temporäre Segelflugzonen veröffentlicht, die auch während den militärischen Flugbetriebszeiten aktiv sind. Für das Wallis bedeutet das, dass für das Goms Link Bild, Link Text und Wallis Süd Link Bild, Link Text die Segelflugzone bis auf 4600 m ü.M. angehoben werden kann. Unter Telefon +410 44 823 37 75 gibt eine Tonbandansage Auskunft, ob die Segelflugzonen aktiv sind. Falls die Zonen nicht bereits aktiv sind, kann unter Telefon  +41 44 823 26 67 bis um 9.30 Uhr der Antrag auf Aktivierung gestellt werden.

Für die horizontale Ausdehnung dieser temporären Segelflugzonen gelten die groben Faustregeln:

Goms; das ganze Gebiet östlich von Naters zwischen dem nördlichen und dem südlichen Alpenkamm.

Wallis Süd: Wenn man vom Nordhang kommend den Fluss Rhone überfliegt und am Südhang ankommt, befindet man sich in der temporären Segelflugzone Wallis Süd.

 

Flugplatz Münster

Mit dem Betreiber des Flugplatzes Münster besteht eine Sonderregelung. Link Bitte den Anhang oder den Faltprospekt beachten, den du beim Kauf einer Fluggebietskarte am Schalter der Luftseilbahn Fiesch erhältst. Mit dem Kauf einer Fluggebietskarte beteiligst du dich an den Kosten für den Betrieb und Unterhalt des Flugmekka Oberwallis.

 

Bemerkungen

Im Anhang befindet sich die Broschüre „Luftraum-grenzenlose Freiheit“ Link deutsch lien français von Ueli Haller, die dem Swiss Glider 04.06 beigelegt war. Hier sind die Schweizer Luftraumregelungen kurz und präzise erklärt.

 

Die Fluggruppe Aletsch weisst ausdrücklich darauf hin, dass vorliegender Beschrieb nur eine unvollständige Zusammenfassung darstellt. Massgebend sind einzig die „Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge“ und die „Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“

 

Danke

Besonderen Dank an Ueli Haller und Pauli Hasenfratz für ihre Bemühungen